Voraussetzungen für die Begleitpersonen

 

Sie müssen:

  • mind. 30 Jahre alt sein
  • mind. 5 Jahre im Besitz des Führerscheins Klasse B sein
  • höchstens 3 Punkte in Flensburg haben
  • die Begleitperson darf nicht direkt in die Bedienung des Fahrzeuges eingreifen und muss sich bei Alkohol und Drogen an die gesetzliche Vorgaben halten

Gerne und regelmäßig bieten wir die gewünschten Einweisungsabende für Begleitpersonen an.

 

Der Antrag für BF17 bedarf,

  • der Zustimmung der Eltern
  • bzw. der gesetzlichen Vertreter
  • es muss mindestens eine Begleitperson eingetragen werden.

 

Bei mir erhaltet Ihr auf Wunsch ein kleines Buch mit allen wichtigen Informationen, die Euch und Eure Begleiter betreffen.

So seid Ihr vor übereifrigen Eltern geschützt und die Eltern vor den Folgen des Übereifers.

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© Ralf Kinzer

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