Was ist BF17?

 

Beim "Begleiteten Fahren ab 17" erhalten Jugendliche die Möglichkeit,

  • die Fahrerlaubnis für die Führerscheinklassen B (PKW) und BE (Anhänger) bereits mit 17 Jahren zu erwerben.
  • Nach bestandener Prüfung wird eine Prüfungsbescheinigung ausgehändigt.
  • Mit dieser dürfen die Jugendlichen einen PKW in Anwesenheit einer im Vorfeld benannten Begleitperson führen.
  • Diese Einschränkung gilt bis zum 18. Geburtstag, dann wird der Kartenführerschein ausgehändigt.
  • Es gibt keine Unterschiede, weder bei der Ausbildung, noch bei der Prüfung  gegenüber der Fahrausbildung Klasse B ab 18 Jahren.
  • wer die Prüfung BF17 bestanden hat, darf auch ohne Begleitung automatisch Fahrzeuge der Klassen M, S und L fahren. (Hierin liegt aber auch eine gewisse Gefahr, da gerade bei Klasse M zunächst die Erfahrung fehlt.)
  • Mit dem Führerschein BF17 darf aber nicht im Ausland gefahren werden.
  • die Probezeit beginnt mit der Erteilung dieser Fahrerlaubnis, nicht erst ab 18 Jahren.
  • Ganz wichtig: die 17-Jährigen sollten möglichst oft Gelegenheit haben zu fahren!

Der Antrag ist persönlich bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel oder der örtlich zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung (ausgenommen Verbandsgemeindeverwaltung Daun) zu stellen.

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© Ralf Kinzer

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