Führerscheinklassen

 

Hier findest Du alle neuen Führerscheinklassen beschrieben, damit Du schneller erkennst welches Fahrzeug Du fahren darfst.

 

Die alten Führerschein-Klassen 1, 2, 3, 4 und 5 gehören längst der Vergangenheit an. Seit Januar 1999 gelten europaweit einheitliche neue Klassen.

 

Nebenstehend kannst Du Dich über die neuen Fahrerlaubnisklassen Informieren.

 

 

Folgendes darf mit der alten Führerschein Klasse 3 gefahren werden:

  • Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 7,5 Tonnen
  • Anhänger über 750kg, wobei das Zugfahrzeug und Anhänger maximal 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht haben dürfen.
  • Kleinkrafträder mit bis zu 50 Kubikzentimeter Hubraum und eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
  • Zug- und Arbeitsmaschinen mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit bis zu 40 km/h.

Für diejenigen unter uns, welche ihren Führerschein vor 1999 gemacht haben und im Besitz der alten Führerschein Klasse 3 sind gilt folgende

 

Besitzstandsregelung:

  • In jedem Fall werden die neuen Führerschein-Klassen B, BE, C1 und C1E übertragen

  • Mit Einschränkungen und mit Antrag kann zusätzlich die Führerscheinklasse CE erteilt werden.
    Einschränkungen sind:
    - Zugfahrzeug mit höchstens 7,5 t
    - Einachsige Fahrzeuggespanne bzw. Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 18,75 t.


Die Führerscheinklasse T kann auf Antrag ebenfalls erteilt werden. Jedoch muss der Antragsteller hierfür

  • in der Forst- oder Landwirtschaft tätig sein.

 

 

Eine Sonderregelung gilt für alle Personen die ihren Führerschein Klasse 3 vor dem 1. April 1980 gemacht haben. Diese Personen sind auch berechtigt, Kleinkrafträder der Klasse A1 zu fahren.

 

 

Alle alten Führerscheine der Klasse 3 behalten ihre Gültigkeit, es besteht also keine Umtauschpflicht. Um jedoch Probleme im europäischen Ausland zu vermeiden, ist vor Ausreise ein Umtausch zu empfehlen. Die Polizei in unseren EU-Mitgliedsländern ist vermutlich mit den alten Führerscheinklassen überfordert und es könnten unnötige  Schwierigkeiten auftreten.

 

 

Reform der Führerscheinklassen und Änderungen ab dem 19.01.2013:

  • Die PKW-Klasse wird erweitert. Die neue Klasse "B 96" wird künftig benötigt, wenn ein Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 750kg gezogen werden soll und die Summe des Gesamtgewichts von PKW + Anhänger zwischen 3.500 kg und 4.250 kg liegt. Für die Führerscheinklasse B96 ist ein Mindestalter von 18 Jahren und der Vorbesitz der Führerschein Klasse B Voraussetzung.
  • Bei den Motorrad-Klassen kommt die neue Klasse "AM" hinzu. Diese  entspricht den Führerscheinklassen M und S.
  • Alle Änderungen an den Führerschein-Klassen ab Januar 2013 sind bei den jeweiligen Führerscheinklassen zu finden.

 

 

Führerscheinklassen Besonderheiten:

Begleitetes Fahren - Führerschein mit 17 Jahren (BF17)

  • Seit Januar 2011 ist begleitetes Fahren mit 17 Jahren bundesweit möglich. 
  • Eingeschlossene Führerscheinklassen sind: Führerschein-Klasse AM, L und S
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© Ralf Kinzer

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