Klasse C1

 

  • Befristung: 15 Jahre

  • Beinhaltete Klassen: B

  • Mindestalter: ab 18 Jahren

 

Führerscheinklasse C1 - mittelschwere LKW´s

 

  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis maximal 7,5 t.

 

  • Ein Anhänger darf zusätzlich benutzt werden wenn er die zulässige Gesamtmasse von 750 kg nicht überschreitet.

 

  • Falls die zulässige Gesamtmasse des Zuges oder Kraftfahrzeuges 7,5 t überschreitet muss im gewerblichen Güterverkehr der Führer mindestens 21 Jahre sein.

 

  • Kann der Fahrzeugführer eine maßgebliche Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetzt vorweisen, liegt das Mindestalter bei 18 Jahren.

 

  • Generell ist eine Fahrerlaubnis bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet.

 

  • Erwarb der Fahrzeugführer die Führerscheinklasse C1 nach dem 45. Lebensjahr, wird der Führerschein auf 5 Jahre befristet.

 

  • Verlängerungen der Führerscheinklasse C1 sind durch Eignungsnachweis (Gesundheitszustand und Sehvermögen) möglich. Die Verlängerungsdauer beträgt 5 Jahre.

 

Voraussetzung ist der Besitz von Führerschein Klasse B.

 

Unveränderte Klasse C1 - alles wie vor dem 19.01.2013

Klasse C1E

 

  • Befristung: 15 Jahre

  • Beinhaltete Klassen: B, BE, C1

  • Mindestalter: ab 18 Jahren

 

Führerscheinklasse C1E - mittelschwere LKW´s mit Anhänger

 

  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis maximal 7,5 t und Anhänger über 750 kg Gesamtmasse.

 

  • Die Gesamtmasse von Anhänger + Zugfahrzeug darf nicht über 12 t liegen.

 

  • Falls die zulässige Gesamtmasse des Zuges oder Kraftfahrzeuges 7,5 t überschreitet, muss im gewerblichen Güterverkehr der Führer mindestens 21 Jahre sein.

 

  • Kann der Fahrzeugführer eine maßgebliche Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetzt vorweisen, liegt das Mindestalter bei 18 Jahren.

 

  • Generell ist eine Fahrerlaubnis bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet.

 

  • Erwarb der Fahrzeugführer die Führerscheinklasse C1 nach dem 45. Lebensjahr, wird der Führerschein auf 5 Jahre befristet. Verlängerungen der Führerscheinklasse C1 sind durch Eignungsnachweis (Gesundheitszustand und Sehvermögen) möglich. Die Verlängerungsdauer beträgt 5 Jahre.

 

Mit der Berechtigung von Führerscheinklasse D1 darf auch die Klasse D1E gefahren werden.

 

Voraussetzung ist der Besitz bzw. die Fahrerlaubnis von Führerscheinklasse C1.

 

Klasse C1E - leicht abgeändert

Klasse C

 

  • Befristung: 50. Lebensjahr

  • Beinhaltete Klassen: B, C1

  • Mindestalter: ab 18 Jahren

Führerscheinklasse C - schwere LKWs 

 

  • Kraftfahrzeuge mit einer unbeschränkten zulässigen Gesamtmasse  und Anhänger bis maximal 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

 

  • Falls die zulässige Gesamtmasse des Zuges oder Kraftfahrzeuges 7,5 t überschreitet muss im gewerblichen Güterverkehr der Führer mindestens 21 Jahre sein.

 

  • Kann der Fahrzeugführer eine maßgebliche Grundqualifikation oder eine Berufsausbildung entsprechend dem Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetzt vorweisen, liegt das Mindestalter bei 18 Jahren.

 

  • Generell ist eine Fahrerlaubnis bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet.

 

  • Erwarb der Fahrzeugführer die Führerscheinklasse C1 nach dem 45. Lebensjahr, wird der Führerschein auf 5 Jahre befristet.

 

Verlängerungen der Führerscheinklasse C1 sind durch Eignungsnachweis (Gesundheitszustand und Sehvermögen) möglich. Die Verlängerungsdauer beträgt 5 Jahre.

 

Voraussetzung ist der Besitz bzw. die Fahrerlaubnis von Führerscheinklasse B.

 

Unveränderte Klasse C1 - alles wie vor dem 19.01.2013

Klasse CE

 

  • Befristung: 5 Jahre

  • Beinhaltete Klassen: B, BE, C1E, T

  • Mindestalter: ab 18 Jahren

Führerscheinklasse CE - schwere LKW´s mit Anhänger

 

  • Kraftfahrzeuge und Anhänger mit einer jeweils unbeschränkten zulässigen Gesamtmasse.

 

  • Falls die zulässige Gesamtmasse des Zuges oder Kraftfahrzeuges 7,5 t überschreitet muss im gewerblichen Güterverkehr der Führer mindestens 21 Jahre sein.

 

  • Kann der Fahrzeugführer eine maßgebliche Grundqualifikation oder eine Berufsausbildung entsprechend dem Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetzt vorweisen, liegt das Mindestalter bei 18 Jahren.

 

  • Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt. Danach wird erneut eine gesundheitliche Untersuchung hinsichtlich des Seh- und Belastungsvermögens sowie des allgemeinen Gesundheitszustandes durchgeführt.

 

Falls die Führerscheinklasse D1/D vorhanden ist, dürfen auch Fahrzeuge der Klasse D1E/DE geführt werden.

 

Voraussetzung ist der Besitz von Führerscheinklasse C

 

Unveränderte Klasse CE - alles wie vor dem 19.01.2013

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© Ralf Kinzer

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