Klasse D1

 

  • Befristung: auf 5 Jahre
  • Beinhaltete Klassen: B
  • Mindestalter: ab 18 Jahren

 

Führerscheinklasse D1 - kleinere Omnibusse

 

  • Omnibusse die für maximal 16 Fahrgäste (ohne Fahrer) ausgelegt sind.

 

  • Die Länge des Omnibusses darf bis zu 8 Metern betragen.

 

  • Anhänger sind bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg erlaubt.

 

  • Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt. Danach wird erneut eine gesundheitliche Untersuchung hinsichtlich des Seh- und Belastungsvermögens sowie des allgemeinen Gesundheitszustandes durchgeführt.

 

Voraussetzung ist der Besitz von Führerscheinklasse B.

 

Alte Klasse D1 - leicht abgeändert

Klasse D1E

 

  • Befristung: auf 5 Jahre
  • Beinhaltete Klassen: B, BE, D1, ggf. C1E
  • Mindestalter: ab 18 Jahren

 

Führerscheinklasse D1E - kleinere Omnibusse mit Anhänger

 

  • Omnibusse die für maximal 16 Fahrgäste (ohne Fahrer) ausgelegt sind.

 

  • Die Länge des Omnibusses darf bis zu 8 Metern betragen.

 

  • Anhänger über 750 kg sind erlaubt, sofern die zulässige Gesamtmasse von Omnibus + Anhänger nicht über 12 t liegt.

 

  • Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt. Danach wird erneut eine gesundheitliche Untersuchung hinsichtlich des Seh- und Belastungsvermögens sowie des allgemeinen Gesundheitszustandes durchgeführt.

 

Falls die Führerscheinklasse C1 vorhanden ist, dürfen auch Fahrzeuge der Klasse C1E geführt werden.

 

Voraussetzung ist der Besitz von Führerscheinklasse D1.

 

Alte Klasse D1E - leicht abgeändert

Klasse D

 

  • Befristung: auf 5 Jahre
  • Beinhaltete Klassen: B, BE, D1
  • Mindestalter: ab 24 Jahren

 

Führerscheinklasse D - Busführerschein - Omnibusse

 

  • Omnibusse die für mehr als 16 Fahrgäste ausgelegt sind.

 

  • Anhänger sind bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg erlaubt.

 

  • Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt. Danach wird erneut eine gesundheitliche Untersuchung hinsichtlich des Seh- und Belastungsvermögens sowie des allgemeinen Gesundheitszustandes durchgeführt.

 

Voraussetzung ist der Besitz von Führerscheinklasse B und einen positiven ärztlichen Gesundheitscheck.

 

Unveränderte alte Klasse D - alles wie vor dem 19.01.2013

Klasse DE

 

  • Befristung: auf 5 Jahre
  • Beinhaltete Klassen: D1E, D, B, BE, (C1E)
  • Mindestalter: ab 24 Jahren

 

Führerscheinklasse DE - Omnibusse mit Anhänger

 

  • Kraftomnibusse mit über 16 Fahrgastplätzen.

 

  • Anhänger können auch mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg gefahren werden.

 

  • Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt. Danach wird erneut eine gesundheitliche Untersuchung hinsichtlich des Seh- und Belastungsvermögens sowie des allgemeinen Gesundheitszustandes durchgeführt.

 

Falls die Führerscheinklasse C1 vorhanden ist, dürfen auch Fahrzeuge der Klasse C1E geführt werden.

 

Voraussetzung ist der Besitz von Führerscheinklasse D.

 

Unveränderte alte Klasse DE - alles wie vor dem 19.01.2013

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© Ralf Kinzer

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