Anzahl der Begleitpersonen

 

Was ist möglich?

  • Als Begleitpersonen werden meist die Eltern benannt.
  • Es können soviele Begleitpersonen auf der Prüfungsbescheinigung eintragen werden wie ihr wollt.
  • Lieber eine mehr als eine zu wenig, lautet die Empfehlung

so bieten sich vielfältige Gelegenheiten, am Steuer zu üben.

 

Umfragen haben gezeigt:

  • Etwa zwei Drittel der Jugendlichen benennen zwei Personen in ihrer Prüfungsbescheinigung
    • meist die eigenen Eltern.

 

Wer sichergehen möchte, dass er wirklich häufig die Möglichkeit bekommt, selbst am Steuer zu sitzen, sollte:

  • Überlegen, wen er noch eintragen möchte.
  • Fahrstrecken durchdenken, die man zum Fahren nutzen kann.
  • Je mehr Begleitpersonen eingetragen sind, desto höher ist die Chance, viele Touren unternehmen zu können.

 

Die Bandbreite an Übungsmöglichkeiten ist groß,

  • von der gemeinsamen Shoppingtour
  • bis zur Fahrt zur Arbeit
  • oder zum Training.

 

Die Empfehlung lautet deshalb:

  • Lieber einen Erwachsenen zu viel als einen zu wenig benennen!

 

Gut zu Wissen:

  • Pro eingetragene Begleitperson fallen nur geringe Mehrkosten bei der Antragstellung zum BF17 an.
  • Neben Eltern dürfen auch Andere verwandte
  • sowie nicht verwandte Personen eingetragen werden

sofern sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen.

 

Für Azubis kann es praktisch sein,

  • eine ältere Arbeitskollegin oder einen älteren Arbeitskollegen auszusuchen
  • Fahrgemeinschaften bilden, sie sparen nicht nur Geld, sondern sind eine prima Gelegenheit, regelmäßig zu üben
  • Fahrpraxis zu sammeln, über gemeinsame berufliche Termine außerhalb der Firma.
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© Ralf Kinzer

Diese Homepage wurde von Ralf Kinzer erstellt.

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