...im neuen Jahr ändert.
Die richtige Rettungsgasse
Auf Autobahnen sowie außerorts auf Straßen mit mindestens zwei Streifen pro Richtung gilt künftig: Sobald Autos mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder es Stillstand
gibt, müssen sie eine Rettungsgasse zwischen der äußersten linken Spur und der unmittelbar rechts daneben bilden. Bei drei oder vier Spuren fahren also die Autos auf dem linken Streifen nach links
und alle anderen nach rechts.
Bisher sollte etwa bei vier Spuren die Gasse in der Mitte gebildet werden. "Die Unterscheidung nach Anzahl der Fahrstreifen wird damit endlich aufgegeben", sagt Sven Rademacher vom Deutschen
Verkehrssicherheitsrat (DVR). "Diese Regelung schafft Klarheit und wird die Akzeptanz der Verkehrsteilnehmer erhöhen."
Mehr 30er-Zonen
Die bürokratischen Hürden, um auf Hauptverkehrsstraßen mit Tempo 50 eine Absenkung auf Tempo 30 zu erreichen, waren bislang sehr hoch. Zukünftig sollen Gemeinden eine 30er-Zone vor Schulen, Kindergärten oder Altenheimen leichter ausweisen können, auch wenn diese an Hauptstraßen liegen.
"E-Bikes" auf Radwegen
Ab 2017 wird es ein neues Schild auf einigen von Deutschlands Radwegen geben: "E-Bikes erlaubt" steht darauf. Gemeint sind damit nicht sogenannte Pedelecs, also Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h - diese sind sowieso normalen Fahrrädern gleichgestellt und damit auf jedem Radweg erlaubt. Gemeint sind aber auch nicht sogenannte S-Pedelecs, also Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h - die bleiben nach wie vor auf allen Radwegen verboten und dürfen nur auf die Fahrbahn. Sondern gemeint sind Vehikel wie zum Beispiel Elektro-Scooter oder Elektro-Mofas mit einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h, wie ein Sprecher des Zweirad-Industrie-Verbandes (ZIV) erklärt. "Diese Art von Fahrzeugen sind in Deutschland aber äußerst selten." Letztlich sei das Schild "E-Bikes" das Pendant zum Schild "Mofa frei". Für die Praxis auf den Radwegen befürchtet der Verkehrsclub Deutschland (VCD) deswegen ein Durcheinander. "Leider ist die Definition hier nicht eindeutig genug." Es sei zu befürchten, dass künftig S-Pedelecs auch auf den für E-Bikes freigegebenen Radwegen unterwegs sind, sagt Anja Smetanin vom VCD. Eindeutiger wäre es, wenn das Schild S-Pedelecs ausschließen würde.
Gute Nachrichten für radelnde Eltern
Bislang mussten radelnde Eltern, die kleine Kinder begleiten, auf dem Radweg oder der Fahrbahn fahren, während die Kinder mit ihrem Rad den Fußweg nutzen durften. Dies ändert sich ab 2017. Für den VCD ist diese Entscheidung längst überfällig. "Es war völlig realitätsfremd, dass Kleinkinder und Eltern voneinander getrennte Wege nutzen mussten", sagt Smetanin.
Höhere Gebühren für HU und Führerschein
Die theoretische Führerscheinprüfung soll künftig 11,90 Euro statt rund elf Euro kosten. Für die inzwischen übliche Prüfung am Computer werden zukünftig 10,60 Euro fällig. Für die Abnahme der
praktischen Pkw-Prüfung müssen 91,50 Euro bezahlt werden. Die praktische Motorradprüfung verteuert sich auf 121,38 Euro. Damit steigen die Kosten für den Führerschein weiter, was nach Ansicht des
Autoclub Europa (ACE) aber vor allem auch an den stetig steigenden Stundensätzen der Fahrschulen liegt. "Die jetzt angehobenen Prüfgebühren sind ja nur ein kleiner Teil", sagt Constantin Hack vom
ACE. Abnehmen werde die Zahl der Führerscheinprüflinge dadurch nicht. "Dass der Führerschein immer noch wichtig und für viele fast unerschwinglich ist, sehen wir an den Finanzierungsangeboten im Netz
und der Nachfrage", so Hack. Ebenfalls teurer wird die in der Regel alle zwei Jahre fällige Hauptuntersuchung. Je nach Bundesland werden künftig Gebühren in Höhe von 35 Euro und 54,86 Euro
erhoben.
Euro 4 für Motorräder - Schnäppchenjäger aufgepasst
Neue Motorräder und Kleinkrafträder können ab Januar 2017 nur noch dann für den Verkehr zugelassen werden, wenn sie den Schadstoffvorgaben der Euro 4 entsprechen. Gegenüber der bislang geltenden Euro-3-Norm verringert sich der Emissionsausstoß damit um mehr als die Hälfte. Der maximale Geräuschpegel darf bei Motorrädern über 175 Kubik nicht mehr als 80 dB(A) betragen. Die Neureglung gilt jedoch nur für Erstzulassungen, alte Bikes genießen Bestandschutz. "Das sorgt aber dafür, dass viele Händler nun die alten Maschinen loswerden wollen. Hier können vielleicht ein paar Schnäppchen geschossen werden", sagt Hack.
Der WLTP kommt
Neuwagen werden ab September 2017 nach dem "Worldwide Harmonized Light Vehicle Test Procedures" (WLTP) geprüft. Dieser Testzyklus wird zwar wie der bisherige NEFZ auch auf einem Rollenprüfstand durchgeführt, ist jedoch umfangreicher, umfasst mehr unterschiedliche Fahrprofile und dürfte zumindest zu etwas realistischeren Verbrauchsangaben führen. Letztlich, so Smetanin, bedürfe es Verbrauchstests unter realen Straßenbedingungen. Denn auch bei dem neuen WLTP-Testzyklus dürften die Hersteller auf legale Schlupflöcher zurückgreifen. So entspreche beispielsweise die Temperatur im Labor nicht den realen durchschnittlichen mitteleuropäischen Außentemperaturen, die wiederum die Abgasreinigung sowie den Verbrauch beeinflussen.
Neue Gesetze, höhere Gebühren
Das ändert sich 2017 für Verkehrsteilnehmer
01.01.2017, 12:30 Uhr | t-online.de
Die Handy-Benutzung am Steuer wird 2017 teurer.
(Quelle: Mobil in Deutschland)
Das Jahr 2017 hält wieder einige Neuheiten für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer bereit. Das Auto-Portal von t-online.de und der Auto Club Europa verraten Ihnen, auf welche Neuerungen Sie nun achten müssen.
Hauptuntersuchung: Gebühren steigen
Es wird vor allem teurer in diesem Jahr. Zum Beispiel steigen die Gebühren für die Hauptuntersuchung.
Geldbußen bei Handynutzung im Auto werden höher
Auch bei den Bußgeldern stehen Änderungen ins Haus: So soll die verbotene Handy-Nutzung teurer und der Bußgeld-Katalog um Tablets, E-Book-Readern und Videobrillen erweitert werden. Das Schreiben von Kurznachrichten soll ebenso aufgenommen werden.
Ampelzeichen für Radfahrer
Mit dem Auslaufen der Übergangsregelung zum 31.12.2016 haben sich die Vorschriften für Radfahrer an Ampeln geändert. Bisher galten die Fußgängerampeln, wenn keine besonderen Lichtzeichen für Radfahrer vorhanden waren. Künftig gilt nach § 37 Abs. 2 Satz 6 StVO: "Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten!" Auf gekennzeichneten Radwegen gelten die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr.
Rollstühle sichern
Ab dem 1. Febrauer wird der Bußgeldkatalog erweitert. Werden ein vorgeschriebenes Rollstuhl-Rückhaltesystem oder ein Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem während der Fahrt nicht angelegt, droht eine Verwarnung in Höhe von 30 Euro.
Euro 4 für Motorräder
Neue Motorräder und Kleinkrafträder können seit Jahreswechsel nur noch dann für den Verkehr zugelassen werden, wenn sie den Schadstoffvorgaben der Euro 4 entsprechen. Gegenüber der bislang geltenden Euro-3-Norm verringert sich der Emissionsausstoß um mehr als die Hälfte.
Der maximale Geräuschpegel darf bei Motorrädern über 175 Kubik nicht mehr als 80 dB(A) betragen.
Leistungslimit für Quads entfällt
Mit dem 1. Januar 2017 ist die EU-Verordnung 168/2013/EG zur "Genehmigung und Marktüberwachung von zwei-, drei- und vierrädrigen Fahrzeugen" auch für Quads und ATVs in Kraft getreten. Statt der bisherigen 15-kW-Grenze gilt nun ein Geschwindigkeitslimit von 90 km/h. Absehbar ist, dass damit Leistung und Drehmoment von Quads deutlich ansteigen werden.
Neue Vorschriften für Klimaanlagen
Seit 1. Januar 2017 dürfen Klimaanlagen in sämtlichen Fahrzeugen nicht mehr mit fluorierten Treibhausgasen mit einem Treibhaus-Potenzial (Global Warming Potential, GWP) über 150 befüllt werden. Dazu zählt auch das bisher eingesetzte Kältemittel R134a. Ausgenommen sind Fahrzeuge, deren Typgenehmigung vor dem 1.1.2011 erteilt wurde.
Fahrzeuge mit einer Einzelgenehmigung, die ab dem 1. Januar 2017 erstmals in den Verkehr gebracht werden sollen, bekommen keine Zulassung mehr, wenn deren Klimaanlagen mit einem fluorierten Treibhausgas mit einem GWP-Wert über 150 befüllt sind.
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