B196

NEU ab 2020

Motorradfahren mit Autoführerschein

A1 Upgrade zum Autoführerschein (B196) OHNE Prüfung

 

Achtung:
Dieses Recht gilt nur innerhalb Deutschlands.
Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt.
Ein Aufstieg von A1 auf A2 nach § 15 FeV ist nicht möglich.

 

Voraussetzung:

Mindestalter 25 Jahre 

mindestens 5 Jahre im Besitz des B Führerscheines

 

Theorieausbildung:

4 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten
klassenspezifischer Motorradunterricht

 

Praxisausbildung:

5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten
heißt, 10 Fahrstunden a 45 Minuten
davon 5 Fahrstunden á 45 Minuten Überlandfahrten
und 4 Fahrstunden á 45 Minuten Autobahnfahrten

 

KEINE:
Theorieprüfung erforderlich
Praxisprüfung erforderlich

 

…und so einfach funktioniert es:

In der Fahrschule persönlich oder mit Internet Formular anmelden und die Ausbildung absolvieren.

Danach mit dem Ausbildungsnachweis und einem Passbild zum Amt gehen und den neuen Führerschein beantragen.

Möglich, dass das Amt auch einen neuen Sehtest sowie, den Erste Hilfe Schein verlangt.

 

… nach Deiner Anmeldung geht es dann so weiter:

zu jeweils 2 x 90 Minuten zum klassenspezifischen Theorieunterricht kommen,

um dort mit dem Fahrlehrer 5 Termine zu je 90 Minuten Fahrunterricht ausmachen,

wenn alles gut läuft, hast Du in 3 Wochen Deinen Führerschein – cool – oder?

 

Kosten:

Auf Anfrage

 

Zusatzkosten je nach Amt oder Einrichtung:

Gebühr auf dem Amt,
eventuell ein neues Passbild,
neuen Sehtest,
Erste Hilfe Schein.

 

ADAC Informiert

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© Ralf Kinzer

Diese Homepage wurde von Ralf Kinzer erstellt.

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