Klasse L

 

  • Befristung: keine Befristung
  • Beinhaltete Klassen: keine
  • Mindestalter: ab 16 Jahren

 

Führerscheinklasse L - kleine Zugmaschinen (Traktorführerschein)

 

  • Die bauartbedingte maximale Geschwindigkeit für Zugmaschinen beträgt 40 km/h.

 

  • Anhänger sind erlaubt, jedoch verringert sich dann die maximale Geschwindigkeit auf 25 km/h.

 

  • Zudem dürfen Stapler mit Anhänger, Flurförderfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen gefahren werden. Bei diesen Fahrzeugen darf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h nicht übersteigen.

 

Unveränderte Klasse L - alles wie vor dem 19.01.2013

Vereinfachung...

...beim Traktorführerschein der Klasse L

 

Die 7. Änderung der Fahrerlaubnisverordnung legt fest, dass die Führerscheinklasse L auch mit dem Autoführerschein gefahren werden darf.

 

  • Dies bringt für die Landwirtschaft einen deutlichen Nutzen, da die meisten neueren Traktoren auf eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h ausgelegt sind.

 

  • Ein Traktorführerschein der Klasse L oder T ist eine nur in Deutschland anerkannte Führerscheinklasse.

 

  • Speziell für Saisonkräfte vom Ausland, aber auch Praktikanten und anderen Aushilfen kommt die Änderung sehr entgegen, denn für diesen Personenkreis war der Erwerb der Klasse L bzw. T eher unrentabel.


Vorsicht:

  • Wer nur die Führerscheinklasse L besitzt und mit einem Anhänger die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h überschreitet, muss mit drastischen Strafen rechnen.

 

Dieses Vergehen ist nicht nur eine einfache Geschwindigkeitsüberschreitung sondern auch ein Fahren ohne Fahrerlaubnis. Mögliche Folgen sind Punkte in Flensburg und ein saftiges Bußgeld.

Klasse T

 

  • Befristung: keine Befristung
  • Beinhaltete Klassen: AM, L
  • Mindestalter: ab 16 Jahren

 

Führerscheinklasse T - große Zugmaschinen (Traktorführerschein)

 

  • Die bauartbedingte maximale Geschwindigkeit für Zugmaschinen beträgt 60 km/h.

 

  • Für Fahrer unter 18 Jahren beträgt die betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit 40 km/h - Anhänger erlaubt.

 

  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, welche für die Land- und Forstwirtschaft bestimmt sind und für diese Zwecke eingesetzt werden, dürfen gefahren werden.

 

  • Bei diesen Fahrzeugen darf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 40 km/h nicht übersteigen. Anhänger sind auch hier erlaubt.

 

Unveränderte Klasse T - alles wie vor dem 19.01.2013

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© Ralf Kinzer

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