Die Geschichte...
...des Führerscheins
Die Geschichte des Führerscheins ist eng mit der Entwicklung des Kraftfahrzeugs und der damit einhergehenden Massenmobilität durch die Motorisierung im
Straßenverkehr verbunden. Waren es gegen Ende des 19. Jahrhunderts lediglich vereinzelte Fahrzeuge, mit denen sich Personen im öffentlichen Raum bewegten, so ging man in vielen Staaten noch kurz vor
der Jahrhundertwende dazu über, von motorisierten Teilnehmern am Straßenverkehr eine Prüfung der Fahrbefähigung (Führerscheinprüfung) zu verlangen. Erste wissenschaftliche Untersuchungen der
Tauglichkeit von Straßenbahnfahrern wurden von Hugo Münsterberg, einem Pionier der Verkehrspsychologie, durchgeführt.
In Deutschland wurde die erste Fahrerlaubnis im Jahr 1888 für Carl Benz ausgestellt. Österreich folgte ein Jahr später mit einer ersten Verordnung der
Statthalterei von Niederösterreich. In der Schweiz wurden erste Fahrprüfungen im Jahr 1890 abgenommen. Damit wurde auf steigende Unfallzahlen durch die beginnende Motorisierung und die damals
revolutionären Möglichkeiten der beschleunigten Fortbewegung reagiert.
Fahrerlaubnisprüfung...
...in Deutschland
Der Verband des Technischen Überwachungs Vereins (VdTÜV) „feierte“ am 23. November 2004 „100 Jahre Führerschein“. Es war zugleich das Jubiläum der Fahrerlaubnis
mit Prüfung der Tauglichkeit durch Überwachungsvereine (vgl. VdTÜV-Ausstellung „Führerscheine in Europa“).
Den Führerschein (umgangssprachlich auch als „Lappen“ bezeichnet) gibt es schon seit 1888. Zwar durfte das erste Auto – wie seine Vorgänger, die Pferdefuhrwerke –
noch ohne Erlaubnis bewegt werden, aber nur zwei Jahre lang: von 1886 bis 1888. Danach bedurfte es einer Fahrerlaubnis. Die erste Berechtigung zur Durchführung von Versuchsfahrten mit einem
Patentmotorwagen wurde Carl Benz, dem Erfinder des Automobils, ausgestellt. Zu einer Zeit, als die Zahl der Verkehrsteilnehmer und -regeln noch übersichtlich war, glich die Unterrichtung über die
Grundzüge des Autofahrens einem Grundkurs in Mechanik. Es war Sache der Hersteller, das Dokument auszufertigen.
1903 – zwei Jahre später als Österreich – erließ Preußen eine Verordnung, in der eine Ausbildung mit Prüfung verlangt wurde. Prüfer sollten die in der Prüfung
gefährlicher Maschinen erfahrenen Ingenieure des Dampfkessel-Revisions-Vereins sein, die sich bis dahin um die Sicherheit stationärer Kessel in Brauereien, Acetylenanlagen oder Fahrstühlen gekümmert
hatten (für die Überprüfung der Dampfloks waren die Eisenbahnen zuständig).
Im folgenden Jahr öffnete die erste private Fahrschule in Aschaffenburg ihre Pforten. Die erste Fahrprüfung wurde im preußischen Bezirk Hannover abgelegt. Einem
ordnungsgemäßen Betrieb von Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotor auf öffentlichen Wegen stand nichts mehr im Wege.
Im Jahr 1910 wurden Führerscheinklassen eingeführt. Zunächst gab es vier: Klasse 1 für Krafträder, Klasse 2 für Kraftfahrzeuge über 2,5 Tonnen zulässiges
Gesamtgewicht. Die Klassen 3a und 3b teilten sich die Kraftwagen bis 2,5 Tonnen mit zehn oder mehr PS. Damals wurde das Mindestalter auf 18 Jahre und die notwendige Ausbildungsdauer festgelegt.
Geburtsurkunde und Gesundheitszeugnis sowie ein Foto waren unabdingbare Voraussetzungen für die Beantragung einer Fahrerlaubnis. Allerdings beschränkte sich die Prüfung in manchen Fällen darin, dass
der Prüfling vor dem Fahrprüfer hin und her fuhr und eine Frage beantworten musste, z. B. was bei Dunkelheit zu tun sei (die Karbidlampen anzünden).
In der Zeit des Nationalsozialismus erteilte das Nationalsozialistisches Kraftfahrerkorps (NSKK) Fahrerlaubnisse. Nach dem Verbot 1945 kehrte man zur alten
Regelung zurück, die erst nach der Wende geändert wurde. Im Zuge der Liberalisierung im Bereich des Prüfwesens konnte DEKRA den Aufbau der Technischen Prüfstellen in den neuen Bundesländern
übernehmen. Das führte dazu, dass Führerscheinprüfungen im Osten Deutschlands ausschließlich von Mitarbeitern der DEKRA abgenommen werden, während dieses Betätigungsfeld in den alten Bundesländern
dem TÜV vorbehalten ist.
Die eingeführten Führerscheinklassen hielten sich lange, abgesehen von Modifikationen und Erweiterungen für leichtere Krafträder. So wurden in Westdeutschland die
10-PS-Grenze abgeschafft und das zulässige Gesamtgewicht in der Klasse drei auf 7,5 Tonnen gesetzt. Dies bewirkte in der Nachkriegszeit einen Absatzschub bei 7,49-Tonnern.
Am 1. November 1986 wurde in der Bundesrepublik Deutschland der Führerschein auf Probe eingeführt, der sich bei schwerwiegenden Verstößen (seit 1. Januar 1999)
automatisch von zwei Jahren auf vier Jahre verlängert. Zudem wird in diesem Fall die Teilnahme an einem Aufbauseminar von der Führerscheinbehörde angeordnet. Wird die Anordnung nicht befolgt, wird
der Führerschein entzogen.
Am 1. Juli 1999 trat die Fahrerlaubnisverordnung in Kraft, mit der EU-weit einheitlichen Einteilung der Fahrerlaubnisklassen nach Buchstaben. Nur für
Pferdefuhrwerke ist weiterhin keine besondere Fahrerlaubnis notwendig, sofern sie nicht gewerbsmäßig Personen transportieren.
Die Zeit des Lappens ist vorbei. Teilweise sind die grauen oder rosaroten Führerscheine, in den die Daten teils handschriftlich eingetragen wurden, noch vorhanden.
Neue Führerscheine werden von der Bundesdruckerei in Berlin als vollständig personalisierte High-Tech-Dokumente an die bundesweit rund 650 Führerscheinstellen ausgeliefert.
Der VdTÜV will die theoretische Prüfung voll digitalisieren. Am PC lasse sich mit Computer-Animationen das Verkehrsgeschehen realistischer simulieren als mit
Fragebögen aus Papier.
Umstritten ist die 18-Jahre-Schranke: Einige Bundesländer haben die Initiative für Begleitetes Fahren ergriffen, auch Führerschein mit 17 genannt. Bundestag und
Bundesrat haben mit ihrem Gesetzesentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes den Weg für einen bundesweit einheitlichen Modellversuch frei gemacht.
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