Anzahl der Begleitpersonen
Was ist möglich?
- Als Begleitpersonen werden meist die Eltern benannt.
- Es können soviele Begleitpersonen auf der Prüfungsbescheinigung eintragen werden wie ihr wollt.
- Lieber eine mehr als eine zu wenig, lautet die Empfehlung
so bieten sich vielfältige Gelegenheiten, am Steuer zu üben.
Umfragen haben gezeigt:
- Etwa zwei Drittel der Jugendlichen benennen zwei Personen in ihrer Prüfungsbescheinigung
- meist die eigenen Eltern.
Wer sichergehen möchte, dass er wirklich häufig die Möglichkeit bekommt, selbst am Steuer zu sitzen, sollte:
- Überlegen, wen er noch eintragen möchte.
- Fahrstrecken durchdenken, die man zum Fahren nutzen kann.
- Je mehr Begleitpersonen eingetragen sind, desto höher ist die Chance, viele Touren unternehmen zu können.
Die Bandbreite an Übungsmöglichkeiten ist groß,
- von der gemeinsamen Shoppingtour
- bis zur Fahrt zur Arbeit
- oder zum Training.
Die Empfehlung lautet deshalb:
- Lieber einen Erwachsenen zu viel als einen zu wenig benennen!
Gut zu Wissen:
- Pro eingetragene Begleitperson fallen nur geringe Mehrkosten bei der Antragstellung zum BF17 an.
- Neben Eltern dürfen auch Andere verwandte
- sowie nicht verwandte Personen eingetragen werden
sofern sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen.
Für Azubis kann es praktisch sein,
- eine ältere Arbeitskollegin oder einen älteren Arbeitskollegen auszusuchen
- Fahrgemeinschaften bilden, sie sparen nicht nur Geld, sondern sind eine prima Gelegenheit, regelmäßig zu üben
- Fahrpraxis zu sammeln, über gemeinsame berufliche Termine außerhalb der Firma.