Was ist BF17?
Beim "Begleiteten Fahren ab 17" erhalten Jugendliche die Möglichkeit,
- die Fahrerlaubnis für die Führerscheinklassen B (PKW) und BE (Anhänger) bereits mit 17 Jahren zu erwerben.
- Nach bestandener Prüfung wird eine Prüfungsbescheinigung ausgehändigt.
- Mit dieser dürfen die Jugendlichen einen PKW in Anwesenheit einer im Vorfeld benannten Begleitperson führen.
- Diese Einschränkung gilt bis zum 18. Geburtstag, dann wird der Kartenführerschein ausgehändigt.
- Es gibt keine Unterschiede, weder bei der Ausbildung, noch bei der Prüfung gegenüber der Fahrausbildung Klasse B ab 18 Jahren.
- wer die Prüfung BF17 bestanden hat, darf auch ohne Begleitung automatisch Fahrzeuge der Klassen M, S und L fahren. (Hierin liegt aber auch eine gewisse Gefahr, da
gerade bei Klasse M zunächst die Erfahrung fehlt.)
- Mit dem Führerschein BF17 darf aber nicht im Ausland gefahren werden.
- die Probezeit beginnt mit der Erteilung dieser Fahrerlaubnis, nicht erst ab 18 Jahren.
- Ganz wichtig: die 17-Jährigen sollten möglichst oft Gelegenheit haben zu fahren!
Der Antrag ist persönlich bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel oder der örtlich zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung (ausgenommen Verbandsgemeindeverwaltung Daun) zu
stellen.