Hier findest Du alle neuen Führerscheinklassen beschrieben, damit Du schneller erkennst welches Fahrzeug Du fahren darfst.
Die alten Führerschein-Klassen 1, 2, 3, 4 und 5 gehören längst der Vergangenheit an. Seit Januar 1999 gelten europaweit einheitliche neue Klassen.
Nebenstehend kannst Du Dich über die neuen Fahrerlaubnisklassen Informieren.
Folgendes darf mit der alten Führerschein Klasse 3 gefahren werden:
Für diejenigen unter uns, welche ihren Führerschein vor 1999 gemacht haben und im Besitz der alten Führerschein Klasse 3 sind gilt folgende Besitzstandsregelung:
In jedem Fall werden die neuen Führerschein-Klassen B, BE, C1 und C1E übertragen
Mit Einschränkungen und mit Antrag kann zusätzlich die Führerscheinklasse CE erteilt werden.
Einschränkungen sind:
- Zugfahrzeug mit höchstens 7,5 t
- Einachsige Fahrzeuggespanne bzw. Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 18,75 t.
Die Führerscheinklasse T kann auf Antrag ebenfalls erteilt werden. Jedoch muss der Antragsteller hierfür
Eine Sonderregelung gilt für alle Personen die ihren Führerschein Klasse 3 vor dem 1. April 1980 gemacht haben. Diese Personen sind auch berechtigt, Kleinkrafträder der Klasse A1 zu fahren.
Alle alten Führerscheine der Klasse 3 behalten ihre Gültigkeit, es besteht also keine Umtauschpflicht. Um jedoch Probleme im europäischen Ausland zu vermeiden, ist vor Ausreise ein Umtausch zu empfehlen. Die Polizei in unseren EU-Mitgliedsländern ist vermutlich mit den alten Führerscheinklassen überfordert und es könnten unnötige Schwierigkeiten auftreten.
Reform der Führerscheinklassen und Änderungen ab dem 19.01.2013:
Führerscheinklassen Besonderheiten:
Begleitetes Fahren - Führerschein mit 17 Jahren (BF17)
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