Klasse B196

 

Zweirad fahren mit dem Autoführerschein

Um ein Leichtkraftrad der Klasse A1 mit dem Führerschein B führen zu dürfen, müssen Interessierte

 

seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen,

das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben und

eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden (9 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten) absolviert haben,

deren erfolgreicher Abschluss von einer Fahrlehrerin/einem Fahrlehrer bestätigt wurde.

Die Berechtigung wird durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert.

 

Nach Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dürfen dann Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, geführt werden.

 

Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist.

 

Auch ist sichergestellt, dass mit dieser Berechtigung Leichtkrafträder im Ausland nicht geführt werden dürfen.

 

Die Schlüsselzahl 196 gilt nur in Deutschland.

Die Schulung Umfasst:

  • 4 x 90 Minuten theoretischer Unterricht – 360 Minuten
  • 5 x 90 Minuten praktische Ausbildung – 450 Minuten
  • 1 x 15 Minuten Überprüfung durch den/die Fahrlehrer/in

Mofaführerschein

 

Prüfbescheinigung, auch Mofa Führerschein genannt.

  • Keine Befristung
  • Keine Beinhaltete Klassen
  • Mindestalter ab 15 Jahren

Beim Mofa ist die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten notwendig. Das Mofa läuft unter Fahrrad mit Hilfsmotor. Die Höchstgeschwindigkeit ist 25 km/h. Zum Führen eines Mofa´s ist kein Führerschein notwendig, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung.

 

Historisches:

  • Viele von euch würden hinsichtlich der Prüfbescheinigung gerne das Rad der Zeit zurückdrehen, denn vor vielen Jahren war kein Mofa Führerschein zum fahren notwendig. Es reichte ein Mindestalter von 15 Jahren. Die Helmpflicht wurde später ebenfalls eingeführt. Heute muss der Mofaführerschein bzw. die Prüfbescheinigung bei einer Fahrschule absolviert werden.

Dies ist ja auch durchaus sinnvoll wenn man bedenkt, dass auch mit dem Mofa bei Geschwindigkeiten von 25 km/h schwere Unfälle passieren können.

 

Weitere Informationen zum Mofa Führerschein:

  • In Deutschland fahren die jüngsten motorisierten Verkehrsteilnehmer mit einem Mofa im öffentlichen Straßenverkehr. Daher ist es nur verständlich, dass viele Jugendliche dem 15. Geburtstag entgegenfiebern um endlich Mofa fahren zu können.

Doch zuvor muss noch der Mofa Führerschein erlangt werden. Im Folgenden sind die wichtigsten Infos beschrieben.

 

Mofa Prüfung

  • Um den Mofa Führerschein bzw. die Prüfbescheinigung zu erlangen muss an sechs Theorie-Doppelstunden teilgenommen werden. Eine Doppelstunde dauert zwei mal 45 Minuten. Zudem muss im praktischen Teil auch eine Doppelstunde Fahrunterricht gemacht werden.

Wird anschließend die Theorieprüfung bestanden, hat man den Mofa Führerschein in der Tasche.

 

Mofa Führerschein Kosten

  • Der Mofa Führerschein kann entweder an einer Fahrschule gemacht werden oder an einer Einrichtung mit behördlicher Genehmigung wie Beispielsweise an Schulen. Und genau hier liegt ein großer Kostenunterschied vor. Wird der Mofa Führerschein an einer Fahrschule gemacht variieren die Kosten zwischen 100 - 150 €. An Schulen bewegt sich die Kostenspanne meist zwischen 40 - 60 €, doch der Erwerb kann deutlich länger dauern als bei einer Fahrschule.

Die genannten Kosten setzten das Bestehen der Theorieprüfung beim ersten Versuch voraus, ansonsten wird es ein wenig teurer.

 

Was wird zum Mofa fahren benötigt

  • Wer mit dem Mofa am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt braucht neben dem Mofa Führerschein noch den Nachweis einer gültigen Haftpflicht Versicherung mit zugehörigem Versicherungskennzeichen sowie die Mofa Betriebserlaubnis. Zudem besteht für Mofafahrer allgemeine Helmpflicht.

Weitere Schutzbekleidung wie lange Hosen, festes Schuhwerk und lange Oberbekleidung sind fürs Mofa fahren nicht vorgeschrieben, aber dringend empfohlen.

 

Ausnahme - Fahren ohne Mofa Führerschein

  • Alle, die vor dem 01.04.1965 geboren wurden, brauchen zum Mofafahren keinen Führerschein.

 

Mofa Führerschein für E-Bikes und Pedelecs

  • Immer beliebter werden die Fahrräder mit elektrischer Unterstützung. Doch sollte man unbedingt beachten, dass in einigen Bundesländern zum Führen dieser Fahrzeuge der Mofa Führerschein vorausgesetzt wird.

Klasse AM

 

Übliche Fahrzeuge sind Moped, Roller, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfs- oder Elektromotor.

  • Keine Befristung

  • Beinhaltete Klassen: Mofa

  • Mindestalter ab 16 Jahren

  • Voraussetzung ist das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten.
  • Der Hubraum darf 50 ccm nicht übersteigen.
  • Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist 45 km/h, sofern die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs nicht überschritten wird.

 

Klasse A1

 

Führerscheinklasse A1 - Leichtkrafträder

  • Keine Befristung

  • Beinhaltete Klassen: Mofaführerschein, AM

  • Mindestalter: ab 16 Jahren

  • Gemäß der Spezifizierung dürfen Leichtkrafträder nicht mehr als 11kW Nennleistung und maximal 125 ccm Hubraum haben.
  • Zudem wird die Grenze von 0,1 kW je kg Gewicht festgesetzt.
  • Bei dreirädrigen Kraftfahrzeuge beträgt die maximale Leistung 15 kW.

Die bislang geltende Höchstgeschwindikeit von 80 km/h für 16 und 17 jährige fällt weg.

Bestehende Klasse A1 leicht abgeändert

Klasse A2

 

Führerscheinklasse A2 - Motorrad

  • Keine Befristung
  • Beinhaltete Klassen: M, A1
  • Mindestalter: ab 18 Jahren

Führerscheinklasse A2 - Motorrad

  • Diese Führerscheinklasse erlaubt das Führen von Motorrädern bis 35kW und bis zu 0,2kW/kg.
  • Um die neue Führerscheinklasse A zu erhalten müssen mindestens 2 Jahre Fahrpraxis dieser Klasse absolviert oder das 24. Lebensjahr vollendet sein.

Neue Klasse A2

Klasse A

 

Neue Führerscheinklasse A - Motorrad unbeschränkt

  • Keine Befristung
  • Beinhaltete Klassen:  M, A1, A beschränkt

  • Mindestalter: direkt ab 25 Jahren

  • Alle Krafträder mit unbeschränkter Leistung.
  • Es ist auch das Führen eines Beiwagens erlaubt.
  • Direkter Einstieg ab dem 24. Lebensjahr möglich, ansonsten sind mindestens 2 Jahre Fahrpraxis der Klasse A2 notwendig (Stufenführerschein).
  • Ab dem Mindestalter von 21 Jahren, dürfen auch dreirädrige Kraftfahzeuge über 15 kW gefahren werden.

Klasse entspricht der ehemaligen Führerscheinklasse A

unbeschränkt - alles wie vor dem 19.01.2013

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© Ralf Kinzer

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