Klasse C1
Führerscheinklasse C1 - mittelschwere LKW´s
Voraussetzung ist der Besitz von Führerschein Klasse B.
Unveränderte Klasse C1 - alles wie vor dem 19.01.2013
Klasse C1E
Führerscheinklasse C1E - mittelschwere LKW´s mit Anhänger
-
Befristung: 15 Jahre
-
Beinhaltete Klassen: B, BE, C1
-
Mindestalter: ab 18 Jahren
- Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis maximal 7,5 t und Anhänger über 750 kg Gesamtmasse.
- Die Gesamtmasse von Anhänger + Zugfahrzeug darf nicht über 12 t liegen.
- Falls die zulässige Gesamtmasse des Zuges oder Kraftfahrzeuges 7,5 t überschreitet, muss im gewerblichen Güterverkehr der Führer mindestens 21 Jahre sein.
- Kann der Fahrzeugführer eine maßgebliche Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetzt vorweisen,
liegt das Mindestalter bei 18 Jahren.
- Generell ist eine Fahrerlaubnis bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet.
- Erwarb der Fahrzeugführer die Führerscheinklasse C1 nach dem 45. Lebensjahr, wird der Führerschein auf 5 Jahre befristet. Verlängerungen der Führerscheinklasse C1
sind durch Eignungsnachweis (Gesundheitszustand und Sehvermögen) möglich. Die Verlängerungsdauer beträgt 5 Jahre.
Mit der Berechtigung von Führerscheinklasse D1 darf auch die Klasse D1E gefahren werden.
Voraussetzung ist der Besitz bzw. die Fahrerlaubnis von Führerscheinklasse C1.
Klasse C1E - leicht abgeändert
Klasse C
Führerscheinklasse C - schwere LKWs
-
Befristung: 50. Lebensjahr
-
Beinhaltete Klassen: B, C1
-
Mindestalter: ab 18 Jahren
- Kraftfahrzeuge mit einer unbeschränkten zulässigen Gesamtmasse und Anhänger bis maximal 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
- Falls die zulässige Gesamtmasse des Zuges oder Kraftfahrzeuges 7,5 t überschreitet muss im gewerblichen Güterverkehr der Führer mindestens 21 Jahre sein.
- Kann der Fahrzeugführer eine maßgebliche Grundqualifikation oder eine Berufsausbildung entsprechend dem Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetzt vorweisen, liegt das
Mindestalter bei 18 Jahren.
- Generell ist eine Fahrerlaubnis bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet.
- Erwarb der Fahrzeugführer die Führerscheinklasse C1 nach dem 45. Lebensjahr, wird der Führerschein auf 5 Jahre befristet.
Verlängerungen der Führerscheinklasse C1 sind durch Eignungsnachweis (Gesundheitszustand und Sehvermögen) möglich. Die Verlängerungsdauer beträgt 5 Jahre.
Voraussetzung ist der Besitz bzw. die Fahrerlaubnis von Führerscheinklasse B.
Unveränderte Klasse C1 - alles wie vor dem 19.01.2013
Klasse CE
Führerscheinklasse CE - schwere LKW´s mit Anhänger
-
Befristung: 5 Jahre
-
Beinhaltete Klassen: B, BE, C1E, T
-
Mindestalter: ab 18 Jahren
- Kraftfahrzeuge und Anhänger mit einer jeweils unbeschränkten zulässigen Gesamtmasse.
- Falls die zulässige Gesamtmasse des Zuges oder Kraftfahrzeuges 7,5 t überschreitet muss im gewerblichen Güterverkehr der Führer mindestens 21 Jahre sein.
- Kann der Fahrzeugführer eine maßgebliche Grundqualifikation oder eine Berufsausbildung entsprechend dem Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetzt vorweisen, liegt das
Mindestalter bei 18 Jahren.
- Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt. Danach wird erneut eine gesundheitliche Untersuchung hinsichtlich des Seh- und Belastungsvermögens sowie des
allgemeinen Gesundheitszustandes durchgeführt.
Falls die Führerscheinklasse D1/D vorhanden ist, dürfen auch Fahrzeuge der Klasse D1E/DE geführt werden.
Voraussetzung ist der Besitz von Führerscheinklasse C
Unveränderte Klasse CE - alles wie vor dem 19.01.2013