Klasse L
Führerscheinklasse L - kleine Zugmaschinen (Traktorführerschein)
- Befristung: keine Befristung
- Beinhaltete Klassen: keine
- Mindestalter: ab 16 Jahren
- Die bauartbedingte maximale Geschwindigkeit für Zugmaschinen beträgt 40 km/h.
- Anhänger sind erlaubt, jedoch verringert sich dann die maximale Geschwindigkeit auf 25 km/h.
- Zudem dürfen Stapler mit Anhänger, Flurförderfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen gefahren werden. Bei diesen Fahrzeugen darf die bauartbedingte
Höchstgeschwindigkeit 25 km/h nicht übersteigen.
Unveränderte Klasse L - alles wie vor dem 19.01.2013
Vereinfachung...
...beim Traktorführerschein der Klasse L
Die 7. Änderung der Fahrerlaubnisverordnung legt fest, dass die Führerscheinklasse L auch mit dem Autoführerschein gefahren werden darf.
- Dies bringt für die Landwirtschaft einen deutlichen Nutzen, da die meisten neueren Traktoren auf eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h ausgelegt sind.
- Ein Traktorführerschein der Klasse L oder T ist eine nur in Deutschland anerkannte Führerscheinklasse.
- Speziell für Saisonkräfte vom Ausland, aber auch Praktikanten und anderen Aushilfen kommt die Änderung sehr entgegen, denn für diesen Personenkreis war der Erwerb der
Klasse L bzw. T eher unrentabel.
Vorsicht:
- Wer nur die Führerscheinklasse L besitzt und mit einem Anhänger die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h überschreitet, muss mit drastischen Strafen
rechnen.
Dieses Vergehen ist nicht nur eine einfache Geschwindigkeitsüberschreitung sondern auch ein Fahren ohne Fahrerlaubnis. Mögliche Folgen sind Punkte in Flensburg und ein
saftiges Bußgeld.
Klasse T
Führerscheinklasse T - große Zugmaschinen (Traktorführerschein)
- Befristung: keine Befristung
- Beinhaltete Klassen: AM, L
- Mindestalter: ab 16 Jahren
- Die bauartbedingte maximale Geschwindigkeit für Zugmaschinen beträgt 60 km/h.
- Für Fahrer unter 18 Jahren beträgt die betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit 40 km/h - Anhänger erlaubt.
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, welche für die Land- und Forstwirtschaft bestimmt sind und für diese Zwecke eingesetzt werden, dürfen gefahren werden.
- Bei diesen Fahrzeugen darf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 40 km/h nicht übersteigen. Anhänger sind auch hier erlaubt.
Unveränderte Klasse T - alles wie vor dem 19.01.2013